QUALITÄTSPRÜFUNG DURCH DEN MEDIZINISCHEN DIENST DER KRANKENVERSICHERUNG (MDK)
Seit 2009 prüft der Medizinische Diensst der Krankenkassen (MDK) alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland. Er wird seit 2011 vom Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. unterstützt, der zehn Prozent der anfallenden Prüfungen übernimmt. Eine Prüfung erfolgt im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen. Die Prüfer kommen in stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen grundsätzlich unangemeldet. Bewertet wird die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität der Einrichtungen nach einem einheitlichen Muster (Qualitätsprüfungsrichtlinien). Die Ergebnisse der Prüfungen in Form von Pflegenoten werden im Internet veröffentlicht. Dafür sind die Landesverbände der Pflegekassen zuständig.
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